FAQ

Allgemein

Die Hauptversammlung der BERGFÜRST AG hat beschlossen, die Gesellschaft zum 01.10.2026 aufzulösen und geordnet abzuwickeln. Ab diesem Zeitpunkt nimmt BERGFÜRST keine neuen Zeichnungen mehr an. Die Verwaltung Ihrer bestehenden Anlagen läuft weiter.

Die Rahmenbedingungen für Immobilienanlagen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Zinsentwicklung, die gesamtwirtschaftliche Unsicherheit und die Lage auf den Immobilienmärkten haben dazu geführt, dass Projektgesellschaften deutlich weniger neue Projekte platzieren und zugleich die Nachfrage nach immobilienbasierten Anlagen spürbar zurückgegangen ist. Ein wirtschaftlich dauerhaft tragfähiger Weiterbetrieb der Plattform ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

Nein. Es handelt sich um eine geordnete Abwicklung, die von den Aktionären beschlossen wurde.

Der Zusatz „in Abwicklung“ hinter dem Firmennamen BERGFÜRST AG bedeutet, dass die Gesellschaft aufgelöst ist und abgewickelt wird. Das ändert nichts an Ihren Anlagen oder Ihren Vertragspartnern.

Nein. BERGFÜRST hat Anlagen vermittelt, hält aber selbst kein Anlegergeld. Ihre Vertragspartner sind die jeweiligen Projektgesellschaften, beim Gold-Plan die C.HAFNER GmbH + Co. KG. Diese Vertragsverhältnisse bestehen unverändert fort.

Nein. Ab dem 01.10.2026 werden keine neuen Zeichnungen mehr angenommen.

Nein. BERGFÜRST verwaltet Ihre Anlagen wie bisher. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.

Laufende Projekte

Ja. Zinsen und Rückzahlungen der laufenden Projekte werden wie vertraglich vereinbart weiter auf Ihr hinterlegtes Konto ausgezahlt. Bitte halten Sie Ihre Bankverbindung auch zukünftig aktuell, damit Auszahlungen Sie weiterhin erreichen. Ob und wann vereinbarte Zahlungen erfolgen, hängt wie bisher vom jeweiligen Vertragspartner, also der Projektgesellschaft, ab.

Die Projektgesellschaft, die in Ihren Vertragsunterlagen ausgewiesen ist. Sie finden die Unterlagen im Portfolio unter den jeweiligen Anlagen.

Nein. Die Bedingungen Ihrer Anlagen bleiben unverändert.

Der Handelsplatz (Sekundärmarkt) steht nicht mehr zur Verfügung. Eine vorzeitige Kündigung Ihrer Anlagen ist nicht möglich.

In Ihrem Profil unter „Meine Einstellungen“. Bitte halten Sie Ihre Bankverbindung und E-Mail-Adresse auch zukünftig aktuell, damit Auszahlungen und Mitteilungen Sie weiterhin erreichen.

Projekte in Verzug oder Verwertung

Die Betreuung dieser Projekte durch den Sicherheitentreuhänder, die THV 1 Berlin GmbH, läuft unverändert weiter. Die THV 1 Berlin GmbH befindet sich nicht in Abwicklung. Informationen zum Stand erhalten Sie wie bisher über Ihr elektronisches Postfach und die Statusberichte auf den Profilseiten Ihrer Anlagen.

Die THV 1 Berlin GmbH hält bei den betreffenden Projekten die Sicherheiten für die Anleger und verwertet sie im Sicherungsfall. Sie führt ihre Aufgaben unverändert fort.

Ja. Einladungen, Unterlagen und Ergebnisse erhalten Sie wie bisher über Ihr Postfach.

In Ihrem digitalen Postfach. Bitte sichern Sie diese Unterlagen für Ihre eigenen Akten.

Das hängt von der Situation des einzelnen Projekts ab. Bitte wenden Sie sich an Ihre steuerliche Beratung. Bei Projekten in Verzug können Sie einen Forderungsverzicht erklären, um Verluste steuerlich nutzbar zu machen. Diese Funktion finden Sie unter „Meine Anlagen“ bei der entsprechenden Anlage.

Gold-Plan

Ja. Einzahlungen funktionieren weiterhin wie gewohnt.

Ja. Verkauf und Auslieferung funktionieren weiterhin wie gewohnt.

Ihr Vertragspartner ist die C.HAFNER GmbH + Co. KG. Details zum Gold-Plan finden Sie in den Gold-Plan-AGB.

Konto, Postfach und Dokumente

Login, Ihre Portfolioansicht sowie Ihr elektronisches Postfach bleiben weiterhin verfügbar.

Mitteilungen zu Ihren Anlagen erhalten Sie weiterhin per E-Mail und im Postfach. Newsletter und Produktinformationen werden eingestellt.

Sie können die Löschung Ihres Kontos beantragen. Haben Sie über BERGFÜRST nie eine Anlage getätigt oder liegt die Rückzahlung Ihrer letzten Anlage mehr als zehn Jahre zurück, löschen wir Ihre Daten vollständig. Haben Sie aktive Anlagen oder liegt die Rückzahlung Ihrer letzten Anlage weniger als zehn Jahre zurück, können wir Ihre Daten aufgrund rechtlicher Vorgaben noch nicht vollständig löschen. Stattdessen schränken wir die Verarbeitung weitreichend ein. Ihre Daten werden dann nur noch zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften, insbesondere § 257 HGB und § 147 AO, sind wir verpflichtet, Belege zu Buchungen zehn Jahre aufzubewahren. Anschließend werden auch diese Daten gelöscht.

Steuern

In den entsprechenden Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach. Die Steuerbescheinigung für die Zinsauszahlungen im Kalenderjahr 2026 stellen wir Ihnen im nächsten Jahr ebenfalls dort bereit.

Nein. Die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen, besteht nicht mehr.

Kontakt

Per E-Mail an [email protected]. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir individuelle Anfragen nur mit längeren Bearbeitungszeiten beantworten können und telefonisch nur noch sehr eingeschränkt erreichbar sind.

Bitte prüfen Sie zunächst die Statusberichte und Mitteilungen in Ihrem Postfach, dort finden Sie den aktuellen Stand.